Neue Allgemeinverfügung für den Geiseltalsee in Kraft

Pünktlich zur Eröffnung der Marina Braunsbedra ist die neue bzw. die 1. Änderung der Allgemeinverfügung für den Geiseltalsee in Kraft getreten.  Mit dieser Allgemeinverfügung ist der Bereich des Hafens Braunsbedra sowie der Bereich im Südostteil des Sees zwischen Pfännerhall und Frankleben freigegeben. Außerdem wurden Regelungen zum Tauchen konkretisiert und das Befahren für Wasserfahrzeuge bis zu 14,99 m Länge ist ab sofort möglich. 

die 1. Änderung der Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch des Geiseltalsees als PDF hier-->

die Karte zur Allgemeinverfügung vom 08.06.2017 als PDF hier-->

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