Weitere Lockerungen seit dem 27. Juni

Der Saalekreis hat an zehn aneinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten. Damit gehen weitere Lockerungen einher:

Basierend auf der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 16 Abs. 3 gilt im Landkreis Saalekreis ab Sonntag, dem 27.06.2021, 0:00 Uhr, die 9. Rechtsverordnung.Damit entfällt die Testpflicht für geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Private Zusammenkünfte bis zu 50 Personen sind nun wieder erlaubt. Bei einer höheren Personenzahl bedarf es einer professionellen Organisation.
Beachten Sie, dass bei Ankunft in Ferienwohnungen, Campingplätzen etc. ein negativer Test vorzulegen ist oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder der Genesung.
Weiterhin gilt auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu achten, ansonsten ist eine Mund- Nasenbedeckung zu tragen. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasenbedeckung gilt ebenfalls in Innenräumen, außer am Tisch in der Gastronomie.
Im Zuge dieser Lockerungen begrüßen Sie nun alle unsere Gastronomen wieder. Ebenfalls wieder geöffnet ist die Straußwirtschaft auf dem Weinberg Goldener Steiger.
Bootsverleihe, Fahrgastschifffahrt und das Strandbad Stöbnitz freuen sich ebenfalls auf Sie.

 

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