Kontrollen rund um den Geiseltalsee

Auch wenn der Geiseltalsee zur Teilnutzung freigeben wurde, bewegt man sich an fast allen Stellen noch im Bergbaugelände. Um Mensch, Natur und die Betriebsstätten des Sanierers der LMBV zu schützen wurde die Allgemeinverfügung des Saalekreises erlassen. In dieser ist geregelt wo gebadet, gefahren, geradelt u.v.m. werden darf. Um dies alles zu schützen, manchmal auch die Leute vor sich selbst, hat die LMBV einen Sicherheitsdienst rund um den Geiseltalsee patrouillieren. Da ja Schilder ja mal gern übersehen werden. Unabhängig von den Reglungen der Allgemeinverfügung ist die LMBV im Rahmen der Wahrnehmung ihrer bergrechtlichen Verantwortung für den Sanierungstagebau Mücheln zur Sicherung der noch nicht freigegebenen Böschungsbereiche gegen ein unbefugtes Betreten verpflichtet.

Zur gefahrlosen Nutzung des Sees sollte aus Sicht der LMBV folgendes beachtet werden:

-          Einhaltung der landseitigen Betretungsverbote von nicht freigegebenen Böschungsbereichen und technischer Anlagen (Beachtung der Beschilderung)

-          Beachtung der wasserseitigen Bojenketten insbesondere Abstand halten zu den technischen Anlagen der LMBV

-          Gemeingebrauchskonforme Wasserflächennutzung

-          Einhaltung der verkehrsrechtlichen Regelungen auf dem Rundweg

Die Streifen werden seit der Teilfreigabe durchgeführt und werden Sie weiterhin. Also denken Sie an sich und Andere und genießen Sie ihren Aufenthalt am Geiseltalsee entsprechend der Regelungen zu ihren eigenem Schutz. 

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